Pflichtangaben gemäß § 5 TMG
Inhaltlich verantwortlich ist:
hrConnectum GmbH
An der Nachtweide 5
D-76297 Stutensee
USt-IdNr. DE309057343
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 725793
Sitz der Gesellschaft
Stutensee
Geschäftsführerin
Sophia Röpke
Telefon: +49(0) 721 95883206
E-Mail: info@hrconnectum.de
Internet: www.hrconnectum.de
Verantwortlich nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag
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An der Nachtweide 5
D-76297 Stutensee
Urheberrecht
Alle Texte, Bilder, Grafiken und Designs sowie das Layout dieser Website unterliegen dem Urheberrecht. Die Verwendung einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von hr-connectum GmbH bzw. der Rechteinhaber gestattet.
Haftungsbeschränkung
Die Inhalte des Internetauftritts wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte. Als Diensteanbieter ist der Anbieter dieser Webseite gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte und bereitgestellte Informationen auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich; nach den §§ 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen. Eine Entfernung oder Sperrung dieser Inhalte erfolgt umgehend ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung möglich. Alle gennannten Ergebnisse und Erkenntnisse wie Zahlenmaterial resultieren auf unserer jahrelangen Erfahrung und der unserer Kunden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der hrConnectum GmbH
1. Grundsätzliches
Die hrConnectum GmbH bietet im Sinne dieser AGB Recruiting-Outtasking-Dienstleistungen (keine Personalvermittlung) an.
hrConnectum arbeitet bei allen Aufträgen auf der Grundlage definierter Prozesse und Qualitätsstandards. Diese stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die konkrete Vorgehensweise wird je nach Projekt und Anforderung individuell mit dem Kunden abgestimmt und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung entsprechend schriftlich festgehalten.
Die Vertragsannahme zur Durchführung eines gemeinsamen Projektes wird entweder durch Unterzeichnung des Angebotes oder mit der Einwilligung in das Briefing-Gespräch erklärt.
Basis jedes Projektes ist das individuelle Anforderungsprofil, das jeweils zum Projektstart gemeinsam im Briefing-Gespräch (Projektstart) mit dem jeweiligen Kunden abgestimmt wird. Darin werden die fachlichen und persönlichen Anforderungen als Must-Have Kriterien an den künftigen Stelleninhaber beschrieben. Die Must-Have Kriterien werden in der Online-Projektübersicht dokumentiert. Sollte der Auftraggeber Änderungswünsche zu den Must-Have Kriterien haben, ist dies schriftlich innerhalb 7 Tagen nach Briefing-Gespräch mitzuteilen. Ansonsten gelten die in der Projektansicht dokumentierten Must-Have Kriterien als bestätigt.
hrConnectum stellt für jedes Projekt ein dezidiertes Projektteam zusammen, welches einen Ansprechpartner gegenüber dem Kunden und mindestens einen Sourcer beinhaltet. Der Auftragnehmer erbringt die Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich. Er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Diese unterliegen daraufhin den allgemeinen Datenschutzbestimmungen, Qualitäts- und Arbeitsstandards von hrConnectum.
Für alle mit hrConnectum abgeschlossenen Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich als verbindliche Ergänzung zu dem jeweiligen Vertrag für jedes Projekt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch hrConnectum.
hrConnectum wird zu keiner Zeit kundenbezogene Daten und Informationen weitergeben, es sei denn, es dient der Erfüllung des Auftrages und wurde mit dem Kunden abgestimmt. Die dem Kunden von hrConnectum überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
hrConnectum hält alle gesetzlichen datenbezogenen Löschpflichten ein. Sofern individuelle Löschprozesse gewünscht werden, muss dies hrConnectum in Schriftform mitgeteilt werden, um wirksam zu sein.
2. Mitwirkungspflichten
Der Kunde benennt zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Mitarbeiter, der/die befugt ist/sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde gegenüber hrConnectum keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu hrConnectum und Personal jeder Mitarbeiter des Kunden zur Vertretung des Kunden als bevollmächtigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, hrConnectum wahrheitsgetreu und vollständig im Briefing-Gespräch über relevante Informationen zum Suchprofil sowie regelmäßig über Neuigkeiten in Bezug auf den Recruitingprozess für das spezifische Projekt zu informieren. Dazu zählen relevante Informationen über interne Entwicklungen, weitere Parteien (sonstige Recruitingdienstleister) als auch das vom Auftraggeber an hrConnectum vergebene Projekt selbst. Rückmeldungen z.B. zu vorgestellten Bewerbern sind hrConnectum spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bewerberinformationen mitzuteilen.
Falschinformationen, das Zurückhalten von Informationen, ausbleibende Reaktion auf Kontaktaufnahmen (Ghosting) sowie jede weitere Handlung, die eine erfolgreiche Abwicklung des Mandates durch hrConnectum verhindert, führen automatisch zu einer Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten.
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird das gesamte Honorar sofort fällig. Die Pflichten aus 4. Selbstverpflichtung entfallen für hrConnectum.
3. Honorar und sonstige Leistungen
Das Honorar und die Fälligkeit werden individuell vereinbart. Die Kündigung eines Vertrages bedarf der schriftlichen Form.
hrConnectum schuldet einen bestimmten Erfolg nur im ausdrücklich vereinbarten Fall. Das erste Kontaktgespräch zwischen hrConnectum und dem Kunden wird nicht in Rechnung gestellt. Ansonsten werden Extraleistungen separat zu einem fixen Tageshonorar für Besprechungen, Analysen, Konzeptionen, Beratungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, gesondert vereinbart. Bei der Erstellung von Landing Pages gewährt hrConnectum dem Auftraggeber zwei Korrekturrunden, jede weitere wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Nebenkosten und Reisekosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
4. Selbstverpflichtung
hrConnectum verpflichtet sich, den Suchprozess so lange zu betreiben bis mindestens 3 Bewerber vorgestellt wurden bzw. Einigkeit darüber besteht, dass alle Möglichkeiten der Suchbemühungen erschöpft sind und das Projekt abgeschlossen werden kann. Sollten mehr als 300 Kandidaten kontaktiert worden sein und kein Interesse von Kandidatenseite an der Stelle bestehen, ist das Stellenangebot nicht attraktiv genug und die Selbstverpflichtung entfällt. Die Leistung gilt ebenso als erbracht, wenn der Auftraggeber einen Bewerber einstellt, der durch hrConnectum auf eine offene Position beim Auftraggeber aufmerksam wurde oder sich direkt durch hrConnectum auf die Position bewirbt. Sollte der Auftraggeber – unabhängig von der Begründung – das Projekt vor dem Erhalt von mindestens 3 Bewerbern beenden, sind alle Ansprüche des Auftraggebers hinfällig und das Projekt wird als beendet angesehen und das gesamte Honorar ist fällig.
Je nach Schwierigkeitsgrad und Komplexität des Suchauftrages behält sich hrConnectum vor, vorab des Suchbeginns die zu erwartende Zahl an interessierten Bewerbern mit dem Auftraggeber zu besprechen. Die Selbstverpflichtung für interessierte Bewerber können wir nur dann geben, wenn keine anderen Active Sourcer, Social Web Recruiter, Headhunter oder Personalberater für das gleiche Recruiting-Vorhaben beauftragt worden sind bzw. daran arbeiten. Des Weiteren darf das Suchprofil, insbesondere die Must-Have Kriterien im Laufe des Projektes nicht verändert werden. Ansonsten ist die Selbstverpflichtung hinfällig.
Ein Bewerber gilt durch hrConnectum zugestellt, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Jobnachfragers durch den Auftraggeber ermöglichen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Jobnachfrager bereits kannte. Als zugestellter Bewerber gilt außerdem, wenn sich im Bewerbungsverlauf herausstellt, dass der Bewerber durch hrConnectum auf den Auftraggeber oder umgekehrt der Auftraggeber durch hrConnectum auf den Bewerber aufmerksam geworden ist.
Als geeigneter Bewerber wird ein Bewerber bezeichnet, aus dessen Lebenslauf bzw. der Beschreibung des Werdegangs auf Grundlage des Telefoninterviews, durch einen Mitarbeiter von hrConnectum, die im Briefing-Gespräch besprochenen und in der Projektansicht von hrConnectum hinterlegten Must-Have Kriterien verifiziert wurden. Als interessierter Bewerber gilt ein Bewerber, der seinen Lebenslauf hrConnectum zur Weitergabe an den Auftraggeber zur Verfügung stellt. Als Einstellung beim Auftraggeber gilt jeder durch hrConnectum vorgestellte Bewerber, der im Rahmen der Kampagne eine Einstellung beim Auftraggeber annimmt sowie jeder durch hrConnectum auf den Auftraggeber aufmerksam gewordene Bewerber, der eine Einstellung beim Auftraggeber annimmt. Dies gilt sowohl für den Auftraggeber selber als auch für eine andere Einheit /Tochterfirma, verbundenes Unternehmen, etc.) des Auftraggebers.
hrConnectum verpflichtet sich, nicht aktiv Mitarbeiter des Auftraggebers anzusprechen. Für Mitarbeiter des Auftraggebers, die deutlich zu erkennen geben, dass sie aktiv auf der Jobsuche sind oder sich bei hrConnectum proaktiv melden, gilt dies nicht.
5. Nennung und Darstellung als Referenz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass hrConnectum ihn als Referenz in Präsentationen, auf der Website und für andere Werbezwecke mitsamt seinem Logo darstellen darf.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Rechnungsbeträgen hinzuzurechnen.
7. Haftung
hrConnectum wird alle Anstrengungen unternehmen, die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Kunden zu erledigen. Sollte dem Kunden trotzdem durch die Arbeit von hrConnectum ein Schaden entstehen, so gilt für hrConnectum, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Folgende:
hrConnectum haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag vom Kunden an hrConnectum gezahlten Honorars, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung solcher Pflichten.
Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet hrConnectum nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber ist für den Datenschutz übermittelter Daten selbst verantwortlich.
Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet hrConnectum nur bis zur Höhe des Schadens, der für hrConnectum zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller hrConnectum bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände, voraussehbar war.
Außerdem haftet hrConnectum nicht für mögliche Fehler bzw. Pflichtverletzungen durch den Kunden.
8. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Karlsruhe. Daneben ist hrConnectum auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Datenschutzbestimmungen
Die Datenschutzbestimmungen finden sie hier.
Umsetzung
Konzept und Design: TroNa GmbH
Programmierung: 2do digital