Inhaltlich verantwortlich ist:
hrConnectum GmbH
An der Nachtweide 5
D-76297 Stutensee
USt-IdNr. DE309057343
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 725793
Sitz der Gesellschaft
Stutensee
Geschäftsführerin
Sophia Röpke
Telefon: +49(0) 721 95883206
E-Mail: info@hrconnectum.de
Internet: www.hrconnectum.com
Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
Inhaltlich verantwortlich ist:
hrConnectum GmbH
An der Nachtweide 5
D-76297 Stutensee
Urheberrecht
Alle Texte, Bilder, Grafiken und Designs sowie das Layout dieser Website unterliegen dem Urheberrecht. Die Verwendung einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von hrConnectum GmbH bzw. der Rechteinhaber gestattet.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der hrConnectum GmbH
1. Grundsätzliches
Die hrConnectum GmbH bietet im Sinne dieser AGB Recruiting-Outtasking-Dienstleistungen (keine Personalvermittlung) an.
hrConnectum arbeitet bei allen Aufträgen auf der Grundlage definierter Prozesse und Qualitätsstandards. Diese stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die konkrete Vorgehensweise wird je nach Projekt und Anforderung individuell mit dem Kunden abgestimmt und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung entsprechend schriftlich festgehalten.
Die Vertragsannahme zur Durchführung eines gemeinsamen Projektes wird entweder durch Unterzeichnung des Angebotes oder mit der Einwilligung in das Briefing-Gespräch erklärt.
Basis jedes Projektes ist das individuelle Anforderungsprofil, das jeweils zum Projektstart gemeinsam im Briefing-Gespräch (Projektstart) mit dem jeweiligen Kunden abgestimmt wird. Darin werden die fachlichen und persönlichen Anforderungen als Must-Have Kriterien an den künftigen Stelleninhaber beschrieben. Die Must-Have Kriterien werden in der Online-Projektübersicht dokumentiert. Sollte der Auftraggeber Änderungswünsche zu den Must-Have Kriterien haben, ist dies schriftlich innerhalb 7 Tagen nach Briefing-Gespräch mitzuteilen. Ansonsten gelten die in der Projektansicht dokumentierten Must-Have Kriterien als bestätigt.
hrConnectum stellt für jedes Projekt ein dezidiertes Projektteam zusammen, welches einen Ansprechpartner gegenüber dem Kunden und mindestens einen Sourcer beinhaltet. Der Auftragnehmer erbringt die Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich. Er kann sich zur Erfüllung des Auftrags auch anderer Personen bedienen. Diese unterliegen daraufhin den allgemeinen Datenschutzbestimmungen, Qualitäts- und Arbeitsstandards von hrConnectum.
Für alle mit hrConnectum abgeschlossenen Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich als verbindliche Ergänzung zu dem jeweiligen Vertrag für jedes Projekt. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch hrConnectum.
hrConnectum wird zu keiner Zeit kundenbezogene Daten und Informationen weitergeben, es sei denn, es dient der Erfüllung des Auftrages und wurde mit dem Kunden abgestimmt. Die dem Kunden von hrConnectum überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
hrConnectum hält alle gesetzlichen datenbezogenen Löschpflichten ein. Sofern individuelle Löschprozesse gewünscht werden, muss dies hrConnectum in Schriftform mitgeteilt werden, um wirksam zu sein.
2. Mitwirkungspflichten
Der Kunde benennt zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Mitarbeiter, der/die befugt ist/sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde gegenüber hrConnectum keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu hrConnectum und Personal jeder Mitarbeiter des Kunden zur Vertretung des Kunden als bevollmächtigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, hrConnectum wahrheitsgetreu und vollständig im Briefing-Gespräch über relevante Informationen zum Suchprofil sowie regelmäßig über Neuigkeiten in Bezug auf den Recruitingprozess für das spezifische Projekt zu informieren. Dazu zählen relevante Informationen über interne Entwicklungen, weitere Parteien (sonstige Recruitingdienstleister) als auch das vom Auftraggeber an hrConnectum vergebene Projekt selbst. Rückmeldungen z.B. zu vorgestellten Bewerbern sind hrConnectum spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bewerberinformationen mitzuteilen.
Falschinformationen, das Zurückhalten von Informationen, ausbleibende Reaktion auf Kontaktaufnahmen (Ghosting) sowie jede weitere Handlung, die eine erfolgreiche Abwicklung des Mandates durch hrConnectum verhindert, führen automatisch zu einer Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten.
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird das gesamte Honorar sofort fällig. Die Pflichten aus 4. Selbstverpflichtung entfallen für hrConnectum.
3. Honorar und sonstige Leistungen
Das Honorar und die Fälligkeit werden individuell vereinbart. Die Kündigung eines Vertrages bedarf der schriftlichen Form.
hrConnectum schuldet einen bestimmten Erfolg nur im ausdrücklich vereinbarten Fall. Das erste Kontaktgespräch zwischen hrConnectum und dem Kunden wird nicht in Rechnung gestellt. Ansonsten werden Extraleistungen separat zu einem fixen Tageshonorar für Besprechungen, Analysen, Konzeptionen, Beratungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, gesondert vereinbart. Bei der Erstellung von Landing Pages gewährt hrConnectum dem Auftraggeber zwei Korrekturrunden, jede weitere wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Nebenkosten und Reisekosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
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das im Briefing vereinbarte Suchprofil und insbesondere die Must-Have-Kriterien während der Suche nicht wesentlich verändert werden, sofern keine gemeinsame Anpassung vereinbart wird,
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keine weiteren externen Active Sourcer, Headhunter, Personalberater oder vergleichbare Dienstleister parallel mit derselben Position beauftragt sind,
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der Auftraggeber die für den Bewerbungsprozess erforderliche Mitwirkung und zeitnahe Rückmeldung sicherstellt und
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sämtliche fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag vollständig bezahlt sind.
5. Nennung und Darstellung als Referenz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass hrConnectum ihn als Referenz in Präsentationen, auf der Website und für andere Werbezwecke mitsamt seinem Logo darstellen darf.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Rechnungsbeträgen hinzuzurechnen.
Zur Wirksamkeit freiwilliger Garantien und Selbstverpflichtungen siehe §4.
7. Haftung
hrConnectum wird alle Anstrengungen unternehmen, die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Kunden zu erledigen. Sollte dem Kunden trotzdem durch die Arbeit von hrConnectum ein Schaden entstehen, so gilt für hrConnectum, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Folgende:
hrConnectum haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem Betrag des für diesen Auftrag vom Kunden an hrConnectum gezahlten Honorars, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung solcher Pflichten.
Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet hrConnectum nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber ist für den Datenschutz übermittelter Daten selbst verantwortlich.
Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet hrConnectum nur bis zur Höhe des Schadens, der für hrConnectum zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller hrConnectum bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände, voraussehbar war.
Außerdem haftet hrConnectum nicht für mögliche Fehler bzw. Pflichtverletzungen durch den Kunden.
8. Weiterempfehlungsprogramm für Bestandskunden (Start 1.3.2025)
Es gelten folgende Bedingungen für das Weiterempfehlungsprogramm:
- Der Empfehlungsgeber erhält pro erfolgreicher Weiterempfehlung, d.h. es kommt zu einem ersten Vertragsabschluss zwischen neuem Kontakt und hrConnectum, einmalig € 1000.– als Gutschein. Für jeden ersten Vertragsabschluss mit einem neuen Kontakt kann nur ein Gutschein einmalig geltend gemacht werden.
- Der Gutschein kann daraufhin bei einem nächsten, noch nicht gestarteten Projekt angerechnet werden. Der Gutschein wird nur bei Buchung oder Abrufen eines neuen Projektes angerechnet und wird nicht separat ausgezahlt.
- Die geworbene Person bzw. das geworbene Unternehmen hat noch nicht mit hrConnectum zusammengearbeitet. Die geworbene Person bzw. das geworbene Unternehmen ist direkter Auftraggeber bei der Buchung.
- Die geworbene Person bzw. das geworbene Unternehmen geht nach Erstkontakt innert 60 Tagen in die Zusammenarbeit mit hrConnectum und darf diese auch nicht widerrufen.
- Der 1000.– Euro Gutschein kann nur einmalig eingelöst werden. Es kann nur ein Gutschein je Projekt eingelöst werden.
- hrConnectum behält sich vor das Programm jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern oder zu beenden bzw. einzelne Kunden aus dem Programm auszuschließen. Außerdem besitzt hrConnectum das Recht empfohlene Kontakte bzw. Unternehmen abzulehnen.
9. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Karlsruhe. Daneben ist hrConnectum auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Datenschutzbestimmungen
Die Datenschutzbestimmungen finden sie hier.