STELLENBESCHREIBUNG
Stellenbeschreibung – Inhalt und was noch zu beachten ist
Eine Stellenbeschreibung ist der erste Schritt bei der Anwerbung von neuen Mitarbeitern. In dieser werden konkret Aufgaben- und Arbeitsziele, Kompetenzen und die Position zu anderen Stellen festgelegt.
Was muss zwingend in eine Stellenbeschreibung?
Eine Stellenbeschreibung ist oft nahezu identisch mit einer Tätigkeitsbeschreibung. Wie genau die Stellenbeschreibung gestaltet wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Allerdings muss eine Stellenbeschreibung folgende Punkte enthalten:
- Stellenbezeichnung, also wie die Position genannt wird
- Rang innerhalb der Organisation oder Firma
- Tätigkeitsbeschreibung, also was genau wird der Bewerber in dieser Stelle machen
- Das Arbeitspensum der Arbeitsstelle, Vollzeit/Teilzeit
- Anforderungsprofil des Bewerbers
Zudem darf eine Stellenbeschreibung nur für eine einzige Stelle gelten und nicht für einen gesamten Arbeitsbereich. Auch müssen Stellenausschreibungen gleichzeitig intern und extern erfolgen. Die Bewerbung auf die neue Stelle muss möglichst neutral gegenüber Mitarbeitern und externen Bewerbern sein.
Was gibt es rechtliches zu beachten?
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bei Stellenbeschreibungen kann der Betriebsrat die Einstellung verweigern. Ebenfalls sind Klagen von Seiten der Bewerber möglich. Grundsätzlich gilt:
- Die Stellenbeschreibung muss intern und extern identisch sein.
- Die Stelle muss auch als Teilzeit ausgeschrieben werden. Ausnahmen gelten nur für Stellen, wo dies aufgrund der Natur der Arbeit unmöglich ist.
- Es darf keine Diskriminierung in der Stellenbeschreibung erfolgen. Präferenzen in Punkto Geschlecht, Ethnie, Alter, Sexuelle Orientierung etc. sind verboten.
- Die Stellenbeschreibung muss mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) konform sein. Das heißt, dass die Anzeige geschlechterneutral formuliert werden muss.
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